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Erfolgreiche Zertifizierung

WiW in die ‚Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände‘ aufgenommen

Seit dem 1.12.2021 dürfen nun nur noch Verbände Abmahnungen aussprechen, die nach umfangreicher Überprüfung vom Bundesamt für Justiz zertifiziert worden sind. Der ‘WiW‘ ist seit dem 24.11.2021 gemäß § 8b Abs. 3 UWG i.V.m. § 4 Abs. 4 des Unterlassungsklagegesetzes in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen. Ende 2020 ist das ‚Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs‘ in Kraft getreten, das die Missbrauchsmöglichkeit des grundsätzlich zweckdienlichen Instruments der Abmahnung reduzieren soll.

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Aufgaben und Ziele

Unsere Ziele gem. § 2 der Vereinssatzung:

Als Verein wird unsere Tätigkeit durch unsere Satzung bestimmt. Zu unserer Arbeit gehören:

  • die Förderung der gewerblichen Interessen unserer Mitglieder
  • der Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb
  • die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs durch Rechtsforschung und Information
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Über uns

Was ist der WiW?

Großmärkte auf der Grünen Wiese locken Kunden mit Mondpreiswerbung, Elektrokonzerne schöpfen mit irreführenden Werbeaussagen Kaufkraft ab, und unseriöse Anwälte klagen im Auftrag ihrer meist marktmächtigen Mandanten Händler kaputt - eine Situation, in der ‘mi‘-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber mittelständische Facheinzelhändler nicht im Regen stehen lassen wollte.

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Abgemahnt, was nun?

Wir helfen Ihnen weiter!

Sie haben eine Abmahnung erhalten und stehen nun vor vielen Fragen:

  • Ist diese berechtigt, unberechtigt oder zumindest teilweise berechtigt?
  • Handelt es sich um eine Massenabmahnung?
  • Kann ich die beigefügte Unterlassungserklärung so unterschreiben?
  • Was mache ich mit bereits in Auftrag gegebenen Anzeigen oder gedruckten Prospekten?

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