WiW erzielt wichtigen Etappensieg beim Bundesgerichtshof (mit Urteil)

Düsseldorf, 11. März 2026 - Anlass des Rechtsstreits sind Online-Werbeanzeigen des Baur Versandes (GmbH & Co. KG) für Haushaltsgeräte (u. a. Kühl-Gefrier-Kombination und Geschirrspüler), die auf einer Internetplattform erschienen. Die Anzeigen enthielten Produktbilder, Beschreibungen sowie Preisangaben, jedoch zur Energieeffizienz lediglich den Hinweis „Energie: D“. Eine gesetzlich vorgeschriebene grafische Darstellung der Energieeffizienzklasse samt Effizienzspektrum fehlte.

Der Baur Verlag bestreitet seine Verantwortlichkeit. Er habe die Anzeigen nicht selbst erstellt oder veranlasst. Vielmehr habe er im Rahmen einer Kooperation Produktdaten an ein Drittunternehmen (Google) übermittelt, das eigenständig Anzeigen gestalte und auf verschiedenen Plattformen verbreite. Diese Auffassung teilt der BGH nicht.

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Erfolgreiche Zertifizierung

WiW in die ‚Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände‘ aufgenommen

Seit dem 1.12.2021 dürfen nun nur noch Verbände Abmahnungen aussprechen, die nach umfangreicher Überprüfung vom Bundesamt für Justiz zertifiziert worden sind. Der ‘WiW‘ ist seit dem 24.11.2021 gemäß § 8b Abs. 3 UWG i.V.m. § 4 Abs. 4 des Unterlassungsklagegesetzes in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen. Ende 2020 ist das ‚Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs‘ in Kraft getreten, das die Missbrauchsmöglichkeit des grundsätzlich zweckdienlichen Instruments der Abmahnung reduzieren soll.

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Aufgaben und Ziele

Unsere Ziele gem. § 2 der Vereinssatzung:

Als Verein wird unsere Tätigkeit durch unsere Satzung bestimmt. Zu unserer Arbeit gehören:

  • die Förderung der gewerblichen Interessen unserer Mitglieder
  • der Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb
  • die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs durch Rechtsforschung und Information
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Über uns

Was ist der WiW?

Großmärkte auf der Grünen Wiese locken Kunden mit Mondpreiswerbung, Elektrokonzerne schöpfen mit irreführenden Werbeaussagen Kaufkraft ab, und unseriöse Anwälte klagen im Auftrag ihrer meist marktmächtigen Mandanten Händler kaputt - eine Situation, in der ‘mi‘-Herausgeber Dipl.-Ing. Günter Weber mittelständische Facheinzelhändler nicht im Regen stehen lassen wollte.

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Abgemahnt, was nun?

Wir helfen Ihnen weiter!

Sie haben eine Abmahnung erhalten und stehen nun vor vielen Fragen:

  • Ist diese berechtigt, unberechtigt oder zumindest teilweise berechtigt?
  • Handelt es sich um eine Massenabmahnung?
  • Kann ich die beigefügte Unterlassungserklärung so unterschreiben?
  • Was mache ich mit bereits in Auftrag gegebenen Anzeigen oder gedruckten Prospekten?

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