Unzulässige Verlängerung befristeter Rabatt-Aktionen
23. März 2018LG Düsseldorf verurteilt real wegen unvollständiger Energiekennzeichnung
2. Mai 2018Laufleistung von Gebraucht-Pkw ist wesentliche Information
Bei der Bewerbung von Gebrauchtfahrzeugen, Vorführwagen und Tageszulassungen stellt sich die Frage, welche wesentlichen Merkmale angegeben werden müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Kleinanzeigen handelt, bei denen jedoch wenig Platz vorhanden ist. Unter keinen Umständen weglassen sollten Sie die Laufleistung des Fahrzeugs! Diese stellt – neben dem Zeitpunkt der Erstzulassung – nach zwei aktuellen Gerichtsurteilen - eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeuges dar.
Die Richter waren sich insoweit einig, dass der Werbende dem Endverbraucher bei fehlender Angabe der bisherigen Laufleistung eines Gebrauchtfahrzeuges eine wesentliche Information vorenthält, da diese ein entscheidender Faktor für die Bemessung des Fahrzeugwertes ist (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 15.03.2018, Az: 15 O 1703/17 n.r.; LG Magdeburg, Urteil vom 06.12.2017, Az: 36 O 35/17, WRP 2018, 644, bestätigt durch OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2018, AZ: 9 U 3/18 n. rkr.). Achten Sie also unbedingt darauf, dass die Information auf jeden Fall vorhanden ist.