BGH-Urteil: Unzulässige Prüfsiegel-Werbung – Aldi und TÜV unterliegen dem WiW
27. Juli 2016Pflicht zur Angabe der Unternehmensidentität gilt auch bei Brillen
30. Juni 2017WiW geht erfolgreich gegen wettbewerbswidrige Lidl-Werbung mit ‚Händler des Jahres‘ vor
Mitglieder haben sich beim WiW darüber beschwert, dass Lidl auf seiner Homepage mit der Auszeichnung ‚Händler des Jahres‘ geworben hatte, ohne eine Fundstelle anzugeben, wo der Endverbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung erhalten kann. Eine Verlinkung des Logos führte nur auf die Aufforderung zur Teilnahme, nicht jedoch auf die Teilnahmebedingungen. Der WiW hatte daher am 05.08.2016 eine Abmahnung ausgesprochen. Hierauf meldete sich seitens der Lidl-Stiftung und Co. KG, Neckarsulm der ‚Consultant Markenrecht‘ und wies darauf hin, dass die Problematik bekannt und inzwischen mit Blick auf das aktuell vom WiW erstrittene Aldi-BGH-Urteil ‚LGA tested‘ bereits eine Arbeitsgruppe bei Lidl eingesetzt worden sei. Diese wäre dafür zuständig, alle verwendeten Siegel und Auszeichnungen zu überprüfen und gegebenenfalls beim Hersteller die einzelnen Prüfkriterien und Wertungsmethoden abzufordern, um eine rechtskonforme Gestaltung vorzunehmen. Da jedoch aus unternehmenspolitischen Gründen keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat 'Wirtschaft im Wettbewerb' beim zuständigen Landgericht Heilbronn eine Einstweilige Verfügung beantragt, die am 30.08.2016 erlassen wurde (Az: 21 O 82/16 KfH).
Demnach wurde es der Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit dem Hinweis „Händler des Jahres“ zu werben oder werben zu lassen, ohne die Fundstelle zu nennen, unter der der Endverbraucher weitere Informationen zur Durchführung der Wahl zum „Händler des Jahres“ erhält, und/oder Angaben darüber zu machen, wer die Wahl zum „Händler des Jahres“ durchgeführt hat. Lidl hat die Einstweilige Verfügung als endgültig anerkannt, womit der Beschluss rechtskräftig ist.