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27. Mai 2024
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Vorsicht (Abmahn-)Falle ‚Black Friday‘? – Entwarnung!

 

Auch im Jahr 2024 ist der 29. November als 'Black Friday' im Kalender vieler Händler rot angestrichen. Doch während die Werbegestaltung aufgrund des bestehenden Markenschutzes für zahlreiche Waren und Dienstleistungen in den letzten Jahren mit einem hohen Abmahnrisiko verbunden war, gibt es nun Entwarnung:

 

Die zugrunde liegende Marke ist mit Wirkung zum 9. August 2024 aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht worden, so dass Sie die Bezeichnung 'Black Friday' nun weitgehend bedenkenlos in Ihrer Werbung verwenden können.

 

Es gibt allerdings nach wie vor zwei „Wermutstropfen“: Zum einen gilt es, ggf. bestehende Unterlassungserklärungen oder Urteile zu beachten. Zum anderen besteht durch einen anderen Markeninhaber nach wie vor ein Markenschutz für Weine und alkoholische Getränke, ausgenommen Bier.