Kosmetik mit verbotenen Inhaltsstoffen
28. Dezember 2022
Verbrauchsgrenze für TVs ab 1.3.2023
20. Februar 2023
Kosmetik mit verbotenen Inhaltsstoffen
28. Dezember 2022
Verbrauchsgrenze für TVs ab 1.3.2023
20. Februar 2023

Ablauf Übergangsfristen bei Lichtquellen

 

Seit dem 1. September 2021 gelten für Leuchtmittel und Leuchten strengere technische Energieeffizienz-Vorschriften und neue Energielabel. Für den erforderlichen Austausch der Etiketten in den Verkaufsstellen und auf den dort ausgestellten Verpackungen besteht eine Übergangsfrist, die am 28. Februar 2023 endet. Spätestens am 1. März 2023 müssen die folgenden Punkte im stationären Handel umgesetzt sein:

  • Anbringung der neuen Etiketten durch Abdeckung der alten Etiketten (neues Etikett enthält Effizienzklassen von A bis G, Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für 1.000 Stunden Betriebsdauer sowie einen QR-Code).
  • Produktpräsentation muss gute Sichtbarkeit auf Etikett oder zumindest Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse gewährleisten.

Wichtig: Diese Vorgaben gelten nicht nur für reine Leuchten und Leuchtmittel, sondern auch für solche, die verbaut sind oder beiliegen. Bei verbauten Leuchten in einem Produkt, das nicht zu einer Überprüfung des Leuchtmittels zerlegt werden kann, gilt das gesamte Produkt inklusive des Leuchtmittels als kennzeichnungspflichtiges Leuchtmittel. WiW-Mitgliedern steht nach wie vor der Leitfaden 'Neue Energielabel für Lichtquellen 08/21' kostenlos zum Abruf zur Verfügung.