Abmahnfalle ‚Kostenlose Zweitbrille‘
29. Juni 2015Schnäppchen im Internet ausreichend bevorraten!
18. Januar 2016Abmahn-Falle: Werbung mit Insektenschutzmittel
Sommerzeit ist Mückenzeit – und die für entsprechende Insektenschutzmittel. Deren Bewerbung kann jedoch tückisch sein. Aktuell sind zahlreiche Apotheker von einer Abmahnung betroffen, da diese das Insektenschutzmittel ‚Autan’ ohne den gesetzlich vorgesehenen Warnhinweis beworben haben. Um Abmahnungen zu vermeiden, hat ‚Wirtschaft im Wett-bewerb’ eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Vorgabe bei der Bewerbung von Bioziden zusammengestellt. Unsere Mitgliedsapotheken haben wir bereits durch die Zusen-den im Rahmen unseres Newsletters gewarnt.