Modellbezeichnung bei Möbeln ist anzugeben
27. September 2019Abmahnfalle PKW-Werbung in Facebook-Posts
21. Februar 2020Abmahnfalle Universalschlichtungsstelle
Seit dem 1.2.2017 müssen Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben und eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, dem Endverbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich mitteilen, ob sie freiwillig bereit oder aufgrund von Rechtsnormen verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und, wenn dies der Fall ist, auf der Homepage auf die zuständige Stelle hinzuweisen.
Neben branchenspezifischen Schlichtungsstellen gibt es künftig für Sachverhalte, in denen keine besondere Schlichtungsstelle gesetzlich anerkannt oder eingerichtet ist, als bundesweite Auffangschlichtungsstelle das Zentrum zur Schlichtung e. V. in Kehl am Rhein. Diese wird zum Jahreswechsel von der bisherigen ‚Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle‘ zur ‚Universalschlichtungsstelle‘ und ist dann auch als solche zu bezeichnen. Um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie pünktlich zum 1.1.2020 eine Umbenennung vornehmen. Mitglieder des WiW haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei weiteren Fragen an uns zu wenden.