Kein kalter Kaffee – Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln
15. Juni 2018Vorsicht (Abmahn-)Falle – E-Mail-Rechnungsversand mit Kundenbefragung
28. September 2018Achtung (Abmahn-)Falle – Werbung mit ‚PU-Leder‘
Aktuell erhalten wir von Mitgliedern Abmahnungen aus der Fotobranche zur Überprüfung vorgelegt, die vom Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. stammen. Beanstandet wird die Bewerbung von Fototaschen mit der Bezeichnung 'PU-Leder'. Die Begründung: Der Begriff ist irreführend, da dieser geeignet ist, beim Endverbraucher die Vorstellung zu wecken, es handele sich um echtes Leder, was tatsächlich nicht der Fall ist. Die Bezeichnung ist damit ebenso unzutreffend wie beispielsweise der Begriff 'Textilleder'.
Wie immer, ist die Berechtigung der Abmahnung in formaler Hinsicht zu prüfen. Zeit, Nerven und Ärger sparen sie sich auf jeden Fall, wenn Sie die beiden genannten Bezeichnungen bei der Materialbeschreibung von z. B. Foto-, Handy- und Laptop-Taschen oder auch bei Möbelbezügen vermeiden. Bei Unklarheiten über die Zulässigkeit von Materialbezeichnungen können Mitglieder gerne beim WiW konkrete Auskunft erhalten.