Hinweispflicht auf EU-Online-Plattform!
18. Januar 2016
EuGH-Urteil zu Überführungskosten
7. September 2016
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18. Januar 2016
EuGH-Urteil zu Überführungskosten
7. September 2016

EU-Online-Schlichtungsplattform aktiv

 

Nachdem Online-Händler seit dem 09.01.2016 verpflichtet sind, auf eine Online-Schlichtungsplattform der EU zu verweisen, ist diese nun tatsächlich zum 15.02.2016 aktiviert worden. Ihren bisherigen Hinweis auf den bevorstehenden Start sollten Sie durch den folgenden Hinweis ersetzen:

„Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung. Die Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/“

Diese Information muss leicht zugänglich angegeben werden, wofür sich in den meisten Fällen das Impressum am besten eignet. Fehlt der Hinweis, kann dies abgemahnt werden. Mit weiteren Pflichten ist voraussichtlich im April mit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zu rechnen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.