Rechtswahlklausel unzulässig
28. Januar 2015
Pkw-Werbung leicht gemacht
24. Juni 2015
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Händlerhaftung bei Amazon

 

„Mitgegangen, mitgehangen“, könnte man salopp den Stand der aktuellen Rechtsprechung zur Frage der Verkäufer-Haftung auf der Verkaufsplattform Amazon zusammenfassen. Nach uns bekannt gewordenen Urteilen haften Amazon-Marketplace-Händler für folgende Verstöße, auch wenn diese aus Angaben von Amazon selbst resultieren: ++ unzulässige Produktbeschreibungen ++ wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion ++ veraltete oder falsche UVP sowie ++ fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisangabe. Eine Haftung besteht auch für von Dritten rechtswidrig verwendete Produktbilder. Hieraus ergeben sich für Händler weitreichende, in der Praxis nur schwer zu erfüllende Prüfungspflichten hinsichtlich der Produktbeschreibungen und -Illustrationen, anderenfalls droht eine Abmahnung. Achtung: Diese Haftung gilt auch im Ordnungsmittelverfahren, woraus hohe Ordnungsgelder oder im Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung immense Vertragsstrafeforderungen resultieren können.