Schnäppchen im Internet ausreichend bevorraten!
18. Januar 2016EU-Online-Schlichtungsplattform aktiv
15. Februar 2016Hinweispflicht auf EU-Online-Plattform!
Zum 9.1.2016 ist eine neue Richtlinie über die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten („ODR-Verordnung“) in Kraft getreten. Eine Online-Plattform der EU soll Händlern und Verbrauchern eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen. Online-Händler sind verpflichtet, einen Link zu dieser Plattform wie auch ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Für Irritation sorgt, dass die Plattform wohl frühestens zum 15.2.2016 zur Verfügung steht. Sie sollten Ihre Kunden bis zum tatsächlichen Start daher wie folgt informieren: „Die europäische Kommission plant, bis zum 15.2.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung zu stellen. Die Plattform wird unter dem folgenden Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sobald die Plattform frei geschaltet ist, werden wir die-sen Hinweis aktualisieren.“ Sie müssen diese Information unbedingt ‘leicht zugänglich‘ anbieten:
- Auf der eigenen Homepage, bei Amazon und auf anderen Plattformen am besten im Impressum, da in diesem auch die E-Mail-Adresse angegeben ist, die Sie zwingend nennen müssen.
- Bei eBay kann der Hinweis unter dem Punkt ‘Rechtliche Informationen des Verkäufers‘ erfolgen.
- Sollte das Impressum nicht leicht zugänglich oder die Aufnahme dort nicht möglich sein, sollte der Text deutlich hervorgehoben in der Angebotsbeschreibung stehen.