Gesamtpreisangabe bei ‚optionalem Zubehör‘ erforderlich!
12. März 2019Modellbezeichnung bei Möbeln ist anzugeben
27. September 2019Keine gesetzliche Gebühr mehr für Führerschein-Sehtests
Seit dem 19. März 2019 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten, in der die Gebührennummer 43 gestrichen wurde. In dieser war für Führerschein-Sehtests eine „gesetzlich vorgeschriebene“ Gebühr von 6,43 € ausgewiesen worden. In der Vergangenheit waren bereits verschiedene Modelle praktiziert worden, diese Gebühr zu unterlaufen. Tatsächlich ist die Kalkulation für Führerschein-Sehtests nun grundsätzlich frei.
Sie dürfen den Wert also selbst festlegen, oder die Leistung kostenlos erbringen. Wichtig: Es darf nicht mehr in Werbung oder auf der Homepage auf die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr verwiesen werden, da die nicht mehr existiert! Weiterhin ist es erforderlich, dass die Sehstelle amtlich anerkannt sein muss.
Kontrollieren Sie also unbedingt Ihren Internetauftritt und vorhandenes Werbematerial auf entsprechende Hinweise.