Inkludierte Umweltprämie
28. Dezember 2022Ablauf Übergangsfristen bei Lichtquellen
20. Januar 2023Kosmetik mit verbotenen Inhaltsstoffen
Als Anbieter von Kosmetikprodukten ist Ihnen die 'Kosmetik-Verordnung' (Verordnung (EU) 1223/2009) bestens bekannt. Allerdings sind mit Wirkung zum 1. März 2022 insgesamt 23 weitere Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten verboten worden. Aufgrund aktueller Beanstandungen möchten wir Sie auf die zwei folgenden, in vielen Produkten enthaltenen Inhaltsstoffe besonders hinweisen:
- Zinc Pyrithioneb (auch Zinkpyrithion genannt), zu finden in vielen Haarwaschmitteln
- 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd (auch als Butylphenyl Methylypropional oder Lilal bezeichnet), zu finden in vielen Seifen, Cremes oder Duschgels.
Die vollständige Liste der 23 zusätzlich seit dem 1.3.2022 verbotenen Inhaltsstoffe finden Sie im Anhang der VERORDNUNG (EU) 2021/1902. Bei einem Verkauf an Verbraucher oder auch Händlerkunden drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wie auch Bußgelder der Ordnungsbehörden. Prüfen Sie Ihren Warenbestand spätestens im Rahmen der anstehenden Inventur daraufhin, ob Sie noch Produkte mit unzulässigen Inhaltsstoffen auf Lager haben. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie Ihre Lieferanten oder den Hersteller.