Mitgliederstimmen

 

Über 25.000 Fachhändler schenken ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ durch ihre Mitgliedschaft entweder als Einzelmitglied oder über eine Kooperation das Vertrauen.
Für den WiW als Verein sind das Wichtigste seine Mitglieder. Deren Zufriedenheit ist für uns nicht nur mit Blick auf die Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben wichtig. Es ist auch unser persönlicher Anspruch, einen Beitrag zu mehr Fairness im Wettbewerb zu leisten.
Unsere Mitglieder sollen sich ihren geschäftlichen Erfolg weder durch zeit-, geld- und nervenraubende Abmahnungen noch durch umsatzschädigende Mitbewerberaktionen kaputtmachen lassen.

Daher helfen wir ihnen, ihre eigene Werbung und Aktionen abmahnsicher zu machen, sich gegen unfaire Mitbewerber zu wehren oder Abmahnfallen zu umgehen. Wie sagt Werner Mitsch: Es gibt drei Arten von Werbung: Laute, lautere und unlautere! – Der WiW zeigt die Grenze auf!

Wie erfolgreich uns das gelingt, zeigen die folgenden Aussagen von Mitgliedern, durch die Sie mittels der nebenstehenden Pfeile blättern können:

  • Peter Gerleit - Syndikusrechtsanwalt, Leiter Rechtsabteilung
    ANWR und Sport 2000 nehmen seit Jahren gerne die Unterstützung von Wirtschaft im Wettbewerb in Anspruch. Neben der Klärung eigener wettbewerbsrechtlicher Fragen, die bei den Marketing-Abteilungen der Gruppe gestellt und nicht hausintern beantwortet werden können, ist für uns besonders wichtig, Abmahnungen unserer Mitgliedshäuser durch Wettbewerber oder andere Vereine zum Schutze des lauteren Wettbewerbs auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen zu können  und bei der Reaktion hierauf beraten zu werden. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb eigener Webshops durch unsere Mitgliedshäuser sehr wichtig. Ausgesprochen hilfreich ist auch, dass Wirtschaft im Wettbewerb regelmäßig „Warnmeldungen“ veröffentlicht, die wir unseren Mitgliedshäusern zur Verfügung stellen können und bei denen auf wichtige Gesetzesänderungen und den hieraus fließenden Handlungsbedarf hingewiesen wird. Darüber hinaus erhalten unsere Mitgliedshäuser durch die Mitgliedschaft von ANWR und Sport 2000 bei Wirtschaft im Wettbewerb die Möglichkeit, eigene Werbung im Vorhinein rechtlich abklären und die Werbung von Wettbewerbern im Bedarfsfall auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit überprüfen und eine wettbewerbswidrige Werbung notfalls ohne eigenes Kostenrisiko abmahnen zu lassen.
    Peter Gerleit - Syndikusrechtsanwalt, Leiter Rechtsabteilung
    ANWR GROUP eG