Keine gesetzliche Gebühr mehr für Führerschein-Sehtests
30. April 2019
Abmahnfalle Universalschlichtungsstelle
15. Dezember 2019
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Modellbezeichnung bei Möbeln ist anzugeben

 

Muss in der Preiswerbung für ein Schlafzimmer dessen Modellbezeichnung angegeben werden, wenn die einzelnen Möbel benannt sind sowie der Hersteller der Marke mitgeteilt wird? Die Antwort des OLG Hamm (Urteil vom 7.3.2019, Az.: I-4U 120/18) war eindeutig: Erst die Modellbezeichnung der angebotenen Möbel ermöglicht dem Verbraucher einen Preisvergleich, auf dessen Grundlage er dann eine informierte Entscheidung treffen könne. Die Modellbezeichnung ist demnach eine wesentliche Eigenschaft, die in der Werbung anzugeben ist! Es ist davon auszugehen, dass dieser Grundsatz auch für Küchen gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die beklagte Partei Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt hat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Urteil Bestand haben wird. Um zwischenzeitlich mögliche eigene Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie die Modellbezeichnungen bei Möbelstücken, die ansonsten nicht individualisierbar sind, auf jeden Fall ergänzen.