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Pkw-Werbung leicht gemacht

 
Bereits seit dem 01.12.2011 gilt eine neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, die jedoch im Werbealltag nach wie vor Fragen aufwirft. In seinem Beschluss vom 22.01.2015 (Az. I ZR 119/13) hat der Bundesgerichtshof nun zu wichtigen Themen Stellung genommen. So stellt dieser klar, dass es sich bei der Angabe der Fabrikmarke, des Typs sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Pkws um ein Modell i.S.d. der Pkw-EnVkV handelt. Darüber hinaus lässt sich ableiten, dass bei der Werbung lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typen keine Energieverbrauchs- und CO2-Werte genannt werden müssen. Die nun veröffentlichten Urteilgründe hat ‚Wirtschaft im Wettbewerb’ zum Anlass genommen, eine Übersicht über die wichtigsten Grunds-ätze der Bewerbung von Pkws zu erstellen. In dieser erfahren Sie, welche Vorgaben der Pkw-EnVkV Sie bei der Bewerbung von einzelnen Fahrzeugmodellen im Gegensatz zur Werbung für einen Fahrzeugtyp beachten müssen und welche Unterschiede bei der Print- oder Online-Werbung relevant sind. Mitglieder erhalten den Service kostenlos zugesandt. Informationen erhalten Sie unter Tel. 0211 6799408.