Hörtest als Gewinn
21. August 2023Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmittel-Kapseln
25. August 2023Unklare Trennung von NEFZ und WLTP-Werten
Bekanntlich gilt seit 2018 für die Messung von Abgaswerten das WLTP-Verfahren, die dazugehörige Verordnung wurde jedoch bisher noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Dies führt dazu, dass aktuell für Verbraucherinformationen die NEFZ-Werte verwendet werden müssen. Die Angabe der WLTP-Werte ist optional möglich. Dies kann in der Werbepraxis zu rechtlichen Problemen führen: So bewertete das LG München I (Urteil vom 7. Februar 2023, Az.: 1 HK O 4969/22, nicht rechtskräftig) die Werbung eines Automobilherstellers als problematisch, weil die Verbrauchs- und Emissionswerte in räumlicher Nähe zu dem Zusatz „WLTP“ erfolgten. Tatsächlich waren die Verbrauchswerte nicht nach WLTP berechnet worden, sondern (in korrekter Weise) mit dem NEFZ-Verfahren. Das Gericht sah in dieser Darstellung eine Irreführung, da den angesprochenen Verbrauchern die Bezeichnung „WLTP“ bekannt sei und in der zugehörigen Werbung nicht deutlich genug durch z.B. grafische Gestaltungen oder Schriftarten für Unterscheidung gesorgt worden war. Die konkrete Gestaltung ist maßgeblich, deshalb sollte auf eine eindeutige Trennung geachtet werden.
Immerhin ist ein Ende der Kennzeichnungsproblematik in Sicht: Es liegt ein Entwurf für die Novellierung der Pkw-EnVKV vor, zu dem die Verbände bis 31.7.2023 Stellung nehmen konnten. Selbstverständlich haben wir diese Möglichkeit im Sinne unserer Mitglieder genutzt! Wir vermuten, dass die neue Verordnung zeitnah in Kraft treten wird und haben deshalb bereits einen Leitfaden auf Basis des aktuellen Entwurfs vorbereitet. So können wir schnell Anpassungen vornehmen und unsere Mitglieder zeitnah über alle wichtigen Änderungen zu den neuen Kennzeichnungspflichten informieren.