Ablauf Übergangsfristen bei Lichtquellen
20. Januar 2023
Brillenversicherung als unzulässige Zugabe
21. Februar 2023
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Verbrauchsgrenze für TVs ab 1.3.2023

 

„Stimmt es, dass ich ab dem 1.3. TV-Geräte mit zu hohem Stromverbrauch nicht mehr verkaufen darf?“, fragt sich und uns ein besorgtes WiW-Mitglied. Die gute Nachricht vorweg: „Nein!“. Allerdings gibt es durchaus relevante Veränderungen: Bereits zum 1. März 2021 wurden durch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2021 höhere Anforderungen an elektronische Displays gestellt, die seit diesem Zeitpunkt durch Hersteller und Importeure zu beachten sind. Zum 1.3.2023 gelten für alle Display-Technologien bzw. -Auflösungen niedrigere Obergrenzen für den maximal zulässigen Stromverbrauch, unabhängig davon, ob es sich um LCD- oder OLED-TVs handelt, was insbesondere für 4K, 8K und microLED-TVs relevant sein kann. Die Berechnung ist durch die Hersteller und Importeure entsprechend der Vorgaben der Verordnung vorzunehmen. Es ist damit zu rechnen, dass z.B. ein 55 Zoll großer TV beim Abspielen von SDR-Inhalten nur noch 84 Watt Strom verbrauchen darf, ein 65 Zoll großer TV nur noch 112 Watt Strom. Das Inverkehrbringen durch den Hersteller ist ab dem 1.3.2023 nicht mehr erlaubt, im Ladenlokal vorhandene Geräte können jedoch unbefristet abverkauft werden.