Labyrinth Energiekennzeichnung
13. Juni 2023
Hörtest als Gewinn
21. August 2023
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Werbung mit Garantien

 

„Müssen bei der Werbung mit einer Herstellergarantie in einem Onlineverkaufsangebot die vollständigen Garantiebedingungen angegeben werden?“ Nach jahrelanger, u.a. durch verschiedene Abmahnwellen ausgelöste Rechtsunsicherheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erfreuliche Klarstellung zu dieser Frage vorgenommen:

  • Nutzt ein Unternehmen nach aktiver Entscheidung eine Herstellergarantie an zentraler oder hervorgehobener Position zur Werbung, muss dem Verbraucher eine vollständige und aktuelle Information über das Bestehen und die Bedingungen der Garantie erteilt werden.
  • Wird im Rahmen der Darstellung die Herstellergarantie nur beiläufig erwähnt und stellt damit aus Endverbrauchersicht für diesen kein Kaufargument dar, so muss keine detaillierte Information zur Garantie erfolgen.

Der WiW hat die Entscheidung zum Anlass genommen, den Leitfaden ‚Werbung mit Garantien - Fallstricke kennen und meiden!‘ zu erstellen, der neben dem Online- auch den stationären Handel wie auch Printwerbung berücksichtigt. Unseren Mitgliedern steht der Leitfaden kostenlos zur Verfügung, darüber hinaus können sich diese jederzeit mit Fragen an uns wenden.